Policies

Regeln und Verfahrensweisen


Schulische Regeln


Umgang mit Anliegen, Sorgen und Beschwerden

Wenn Menschen gemeinsam arbeiten und lernen, haben sie manchmal verschiedene Vorstellungen und Wünsche. Deshalb können sich auch (Interessens-)Konflikte entwickeln. Wir meinen: Es ist besser, mit jemandem als über jemanden zu sprechen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Unstimmigkeiten zeitnah und, wenn möglich, von den Betroffenen selbst geklärt werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es hilfreich ist, weitere Gesprächspartner hinzuzuziehen.

Wir begegnen uns innerhalb der Schulfamilie als Menschen und pflegen eine Kultur der Offenheit und des gegenseitigen Respekts. Ein Anliegen, eine Sorge oder eine Beschwerde sollten immer konkret, sachlich und lösungsorientiert formuliert sein. In jedem Fall erwarten wir von allen Beteiligten das Bemühen um eine konstruktive Bearbeitung des Konflikts. Ziel ist jeweils die Kooperation zwischen den Beteiligten zu verbessern und einen fairen, sachlichen und höflichen Umgang miteinander sicherzustellen. Eine Beschwerde soll keine persönliche Abrechnung mit dem Gegenüber sein.

In der Kommunikation miteinander streben wir eine zeitnahe Reaktion (möglichst innerhalb von 2-3 Werktagen) an.

Wir unterscheiden zwischen Anliegen, Sorgen und Beschwerden:

Für ein Anliegen genügt ein Anruf oder eine formlose Elternportal- oder MS-Teams-Nachricht. Darunter fallen zum Beispiel die Bitte um eine Information, der Vorschlag für eine Klassenaktivität oder Wünsche bezüglich des Sitzplatzes.

Handelt es sich jedoch um eine Sorge, sollte diese in einem persönlichen Gespräch mit einer schriftlichen, etwas ausführlicheren Vorabinformation vorgebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel Fragen bezüglich schulischer Probleme, Konflikte in der Klasse, Unstimmigkeiten zwischen SchülerInnen und Lehrkräften oder Unklarheiten im Rahmen der Notengebung.

Konnten Anliegen oder Sorgen im gemeinsamen Gespräch nicht zufriedenstellend für alle Beteiligten gelöst werden, gibt es die Möglichkeit einer Beschwerde. Offizielle Beschwerden erfolgen in einem entsprechenden formalen Rahmen.

Im Falle einer Beschwerde benötigen wir Zeit zur Klärung, legen dafür zu Beginn einen voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum fest und kommunizieren diesen. Offizielle Beschwerden werden grundsätzlich von der Schulleitung dokumentiert. Die Niederschrift wird von allen Beteiligten unterzeichnet und allen in Kopie ausgehändigt. Die Dokumentation wird in den jeweiligen Sachakten abgelegt und entsprechend den Aufbewahrungsfristen verwahrt.

Kommunikationswege

Grundsätzlich ist die erste Instanz eines Anliegens, einer Sorge oder auch einer Beschwerde immer die betroffene Person selbst, in der Regel die Fachlehrkraft oder ein/e Mitarbeiter/in des sozialpädagogischen Teams. Bei Bedarf kann im nächsten Schritt die Klassenleitung oder Fachschaftsleitung, die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologie hinzugezogen werden, erst dann ggf. das jeweils zuständige Mitglied der Schulleitung.
Schülerinnen und Schüler können sich mit ihren Anliegen oder Sorgen zusätzlich auch an die Verbindungslehrkräfte, ihre TutorInnen oder ihre MentorInnen wenden.

Wir nehmen alle Anliegen ernst und streben eine einvernehmliche Lösung an, anonyme Beschwerden werden jedoch nicht bearbeitet. Die nächsthöhere Ebene soll erst eingeschaltet werden, wenn kein Konsens erzielt werden konnte.

Schlussbemerkung

Anregungen zur Verbesserung unseres Vorgehens nehmen wir gern entgegen. Das Konzept zum Beschwerdemanagement wird im ca. zweijährigen Abstand im Rahmen der schulinternen Evaluationen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.